Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsfeuerwerke www.pyrotechnix.de
Geltungsbereich
1. Auftragsfeuerwerke werden nur zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Ausführender Erlaubnisinhaber nach §7 SprengG ist Pyrotechnix Gerolzhofen Alexander Vollmann (Im nachfolgenden Pyrotechnix genannt).
2. Stand AGB für Auftragsfeuerwerke 02.05.2019 (aktuelle Fassung)
Auftragserteilung, Preise und Zahlungsbedingungen
1. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zeigt sich der Kunde mit unseren AGB ́s einverstanden.
2. Aufträge werden erst nach dem Versenden der Auftragsbestätigung durch Pyrotechnix wirksam. Dies kann per Mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen.
3. Alle angegebenen Preise sind Brutto Preise und beinhalten bereits die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Ebenso sind hier, wenn nicht gesondert ausgewiesen bereits alle Kosten (Anfahrt, Entsorgung, Personalkosten, Behördengänge) berücksichtigt.
4. Soweit nicht anders vereinbart ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags 7 Tage vor dem Feuerwerk notwendig. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach durchgeführtem Auftrag zu überweisen. Barzahlungen können nur nach vorheriger Absprache angenommen werden.
Bedingungen für den Abbrennplatz
1. Der Auftraggeber muss Pyrotechnix die Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen und eventueller Auflagen seitens Behörden oder Grundstückseigentümer ermöglichen.
2. Nach der Besichtigung darf keine nachträgliche Änderung am Abbrennplatz vorgenommen werden (Umfunktionierung zum Parkplatz, Lagerung von brand- oder explosionsgefährlichen Stoffen etc.). Sollten Änderungen notwendig sein, so müssen diese mit Pyrotechnix im Vorfeld abgesprochen werden. In Sonderfällen kann eine erneute Besichtigung oder Änderung des Platzes erforderlich sein. Hier können je nach Zeitaufwand und Anfahrtsweg weitere Kosten anfallen.
3. Eine einwandfreie Bewachung des Abbrennplatzes ist zu gewährleisten. Die Erlaubnis für das Überqueren des Platzes obliegt ab Beginn des Aufbaus bei Pyrotechnix. Generell ist das Betreten durch unbefugte Personen strengstens verboten! Für die komplette Dauer inklusive Aufbau und Aufräumen muss Pyrotechnix das Hausrecht für den Abbrennplatz erteilt werden.
4. Auf Äckern, Wiesen und Feldern sind Mähgut und andere leicht entzündliche Stoffe durch den Auftraggeber zu entfernen.
5. Im Preis mit inbegriffen ist die Grobreinigung sowie die Entsorgung der abgeschossenen oder übrig gebliebenen Feuerwerkskörper.
Bedingungen für Durchführung des Auftrags
1. Bei schwierigen Witterungsverhältnissen obliegt die Entscheidung über die Durchführung des Feuerwerks alleine bei Pyrotechnix und dem verantwortlichen Pyrotechniker.
2. Erfolgt ein Abbruch des Feuerwerks auf Grund gesetzlicher Regelungen (Gewitter oder Sturm mit Windgeschwindigkeiten über 9 m/s) obliegt Pyrotechnix das Recht, das Feuerwerk auch kurtfristig abzusagen oder zeitlich zu verschieben. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hier nicht durchsetzbar.
3. Das Feuerwerk wird ebenso bei schlechtem Wetter durchgeführt. Regen, Nebel oder Schneefall berechtigen den Auftraggeber nicht, das Feuerwerk abzusagen. Sollte es zu starker Rauchentwicklung durch hohe Luftfeuchtigkeit kommen, ist Pyrotechnix dazu berechtigt, Pausen während dem Abbrand einzubauen. Die Entscheidung hierzu erfolgt immer individuell. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zu etwaigen Minderungsansprüchen.
Versicherung
1. Eine Haftpflichtversicherung für die von uns als Pyrotechniker durchgeführten Tätigkeiten ist im Buchungspreis kostenfrei mit inbegriffen.
Haftung
1. Für Schadenersatzansprüche die durch Missachtung der Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen entstehen, kann Pyrotechnix nicht haftbar gemacht werden.
2. Bei Selbstabbrand verpflichtet sich der Käufer dazu, die geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sicherheitshinweise oder das Befolgen der Gebrauchsanweisung der pyrotechnischen Gegenstände.
Videoaufnahmen, Bildmaterial und Urheberrechte
- Aufnahmen von Privatpersonen können für private Zwecke veröffentlicht und verwendet werden. Änderungen am Filmmaterial, wie das Hinzufügen von Videokommentaren, oder der wesentlichen Veränderung des Gesamtwerks bedürfen der vorherigen Absprache mit Pyrotechnix.
- Veröffentlichungen zu gewerblichen Zwecken (Presseartikel oder Fernsehsendungen) müssen Pyrotechnix vorab zur Prüfung ausgehändigt werden. Die Zustimmung kann mündlich oder schriftlich durch unser Personal erfolgen.
Ausfall der Veranstaltung oder des Feuerwerks
- Entfällt die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Pyrotechnix den vereinbarten Preis zu vergüten.
- Entfällt die Durchführung bzw. Teile davon durch Untersagung der zuständigen Behörde, so haftet Pyrotechnix nicht für den untersagten Umfang.