Der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen unterliegt in Deutschland einer strengen gesetzlichen Regelung. Anders als in Nachbaarstaaten der europäischen Union, ist das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie CE-F2 streng limitiert:
- Bei Gegenständen der Kat. F2 handelt es sich um das altbekannte Silvesterfeuerwerk. Der Verkauf darf nur an den gesetzlichen Verkaufstagen (in der Regel vom 28. bis 31. Dezember) erfolgen.
- Ebenso darf dem Kunden beim Versandhandel die Lieferung erst an diesen genannten Tagen vor Silvester zugestellt werden.
- Eine vorherige Abgabe bedarf einer Außnahmegenehmigung (Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV) welche bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden muss
- Diese Einschränkungen gelten nicht für Inhaber eines Gewerbescheins oder einer Erlaubnis nach §27 (Schein für Feuerwerk der Kategorie F3)
So zünden Sie ihre Feuerwerksbatterien an Silvester ohne Unfälle und böse Überraschungen:
- Gebrauchsanweisung lesen (am besten bereits in der Wohnung oder bei Tageslicht)
- Auf freie Schussbahn achten (Vordächer, Laternen oder Bäume)
- Fächerbatterien immer entlang der Straße positionieren (nicht zwischen Häuser quer schiessen lassen)
- Auf einen sicheren Stand achten (besonders auf Rasenflächen oder Kopfsteinpflaster)
- Batterien ggf. zusätzlich Sichern (Mit Steinen, alten Batterien oder zum Beispiel Getränkekisten von der Silvesterparty)
- Beim Zündvorgang NIEMALS den Kopf oder andere Körperteile über dem pyrotechnischen Gegenstand halten)
- Sich sofort rasch entfernen (Mindestens 8 Meter / Wir empfehlen mindestens 25 Meter)
- Stehengebliebene oder ausgegangenen Gegenstände mindestens 30 Minuten stehen lassen
- Versager oder Rohrkrepierer NIEMALS Nachzünden
- Beachten Sie unsere Hinweise zur Feuerwerk Sicherheit