Wie zeige ich ein Feuerwerk richtig an?
Eine Erlaubnis nach §27 SprengG (Kategorie F3 Schein) ist kein Freifahrtschein zum beliebigen Abbrennen von Feuerwerken. Um Ärger zu vermeiden ist zwingend eine Anzeige nach § 23 Abs. 3 der 1. Sprengverordnung notwendig. Doch wie zeige ich ein Feuerwerk richtig an?
Diese ist in den meisten Fällen kostenlos. Lediglich eine verspätete Anzeige kann vom zuständigen Amt mit zusätzlichen Gebühren sanktioniert werden.
Was ihr bei eurer Feuerwerksanzeige genau beachten müsst, das erläutern wir in den nächsten Schritten. Wir hoffen euch hiermit den “Start” mit eurer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis etwas erleichtern zu können. Ihr habt noch nicht beantragt? Dann schaut doch mal hier: Schein für Kategorie F3 Feuerwerk beantragen.
Das spart Arbeit und Zeit – bei euch, sowie bei den Kollegen im Amt.

Was ist bei der fristgerechten Anzeige eines Feuerwerks zu beachten?
Wir nutzen für unsere Anzeigen den Vordruck der Regierung von Unterfranken (Hier erhältlich). Für andere Regierungsbezirke ändern wir lediglich die genannte Stelle im Adressfeld ab. Hier gab es noch nie Beanstandungen seitens anderer Behörden. Deshalb empfehlen wir euch die Verwendung dieses Formulars.
Bevor wir mit dem Ausfüllen anfangen, gibt es einige Punkte zu beachten:
- Die Feuerwerksanzeige muss fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingehen! 14 Tage!
- Eine Unterschrift ist zwingend erforderlich. Es sei denn eure Behörde akzeptiert auch elektronisch erstellte Unterschriften oder digitale Signaturen.
- Die Übermittlung kann auf vielen Wegen erfolgen: Fax, Email oder auch der Postweg ist möglich. Sichert euch nur in Form einer Übermittlungsbestätigung ab. Bei einer Feuerwerksanzeige erhaltet ihr in der Regel keine Bestätigung der Behörde. Sollte also einmal eine Email untergegangen sein, sichert ihr euch somit rechtlich ab, dass ihr den “Antrag” fristgerecht eingereicht habt.
Feuerwerk auch unter dem Jahr abbrennen ohne Außnahmegenehmigung – So geht’s!
Fangen wir also mit der “leichten Kost” an. Auf der ersten Seite gibt es eigentlich recht wenig zu beachten. Da es offentsichtlich keinen Vordruck für Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG gibt, trägt man die Daten zu seinem Befähigungsschein einfach in der Spalte (Erlaubnis nach §7 SprengG) ein und verweist auf den vorhandenen 27er.
Wichtig ist der Eintrag einer verantwortlichen Person. Wie im Lehrgang schön beschrieben gibt bei Feuerwerken das “Higlander-Prinzip”. Das bedeutet: Es kann nur einen geben!
Die verantwortliche Person ist somit für alle Schäden, Unfälle oder rechtliche Verstöße haftbar zu machen. Seid euch also im Klaren darüber, dass ihr auch für technische Fehler oder die eurer Helfer den Kopf hinhalten müsst.
Schäden beim Feuerwerk werden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz streng geahndet (Zum Beispiel bei zu geringen Schutzabständen).
Unter Punkt 4 (Angaben zum Feuerwerk) geht’s dann endlich mit den relevanten Informationen zum Abbrand los. Bei den Angaben zum Feuerwerk müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
- Adresse und Ort des Abbrennplatzes (Den Hinweis “siehe Lageplan” werdet Ihr des Öfteren benötigen. Häufig liegen unsere Abbrenner auf Ackern oder Wiesen, die keine eigene Adresse haben. Hier nehmt ihr einfach die nächstgelegene Adresse und hängt den Lageplan als PDF oder Image an)
- Abbrenndatum und -zeit: (Feuerwerke müssen während der Winterzeit um 22:00 Uhr, bei Sommerzeit um 23:00 Uhr beendet sein) Ein Geburtstagsfeuerwerk um 00:00 Uhr muss zusätzlich von der Gemeinde genehmigt werden, da der Zeitrahmen aus dem SprenG hier überschritten ist.
- Auftraggeber (Einfach leer lassen oder Privat vermerken, da mit eurer Erlaubnis lediglich private Feuerwerke ohne gewerblichen Hintergrund abgebrannt werden dürfen)
- Anlass des Feuerwerks (Rechtlich gesehen ist der Anlass komplett egal. Tragt dennoch einfach ein, ob ihr für ein Hochzeitsfeuerwerk oder beispielsweise einen Geburtstag abbrennen möchtet)
Zu den angezeigten Feuerwerkskörper gibt es einige Punkte zu beachten:
- Kategorie, Kaliber, Steighöhe, Anzahl und Art des pyrotechnischen Gegenstands ergeben sich klar aus dem verwendeten Material (Gebrauchsanweisung für Infos zur Steighöhe o.Ä. beachten)
- Blitzknallsatz: Diese Angabe kann unserer Meinung ignoriert werden, da sich dieser Punkt lediglich auf Salutbomben bezieht (Hier ist ein größerer Schutzabstand notwendig als bei Effektbomben)
- Neigung: Sollen Feuerwerkskörper gefächert werden, einfach den grob geschätzten Winkel eintragen (Verändert bei Kat 2 und 3 den Schutzabstand nicht)
- Schutzabstand: Feuerwerk der Kategorie 2 (aus dem normalen Feuerwerksverkauf) hat immer einen erforderlichen Mindestabstand von 8 Meter, Kategorie F3 von 15 Metern.
Schutzvorschriften gemäß §23 der 1. Sprengverordnung
Befinden sich lärmempfindliche Objekte wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- oder Altersheime, Sanatorien, Theater o. Ä. in unmittelbarer Nähe des Abbrennplatzes?
- Sollten die angesprochenen Einrichtungen in der Nähe sein dann unbedingt ankreuzen! Als unmittalbar definieren die Ordnungsbehörden einen Abstand von 200 Meter Luftlinie.
Befinden sich besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (z. B. Häuser mit Strohdeckung, Fachwerkhäuser, Erntevorräte, Lager für brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggastank) innerhalb der notwendigen Schutzbereiche um den Abbrennplatz?
- Wie bereits in der Fragestellung formuliert gilt hier lediglich der geltende Mindestschutzabstand der jeweiligen Feuerwerkskategorie.
Sollte eine dieser Fragen mit “Ja” beantwortet werden müssen, ist unbedingt die schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Pächter einzuholen.
Naturschutz / Landschaftsschutz / Denkmalschutz / Verkehr:
Berührt das angezeigte Feuerwerk Belange des Naturschutzes (Vogelbrutgebiet, Wasserschutzgebiet o.Ä.), Denkmalschutzes oder anderer Schutzvorschriften?
- Informationen zu Vogelbrutgebieten, Naturschutzgebieten und weiteren relevanten Schutzgebieten findet ihr auf dem Geoportal Bayern unter www.bayernatlas.de
Befindet sich der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von Straßen, Eisenbahnanlagen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen oder Wald?
- Auch hier findet ihr viel Wissenswertes im Geopaortal Bayern. Hier gilt eine verlängerte Anzeigefrist von 4 Wochen!
Liegt das Einverständnis des Grundstückseigentümers vor?
- Egal ob Privatgrund oder öffentliche Plätze: Wollt ihr euer Feuerwerk zünden, braucht ihr unbedingt das Einverständnis des Eigentümers. Es sei denn, ihr schießt auf eurem eigenen Grundstück.
Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen
(insbesondere Absperrmaßnahmen, Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und Allgemeinheit)
- Hier gilt es beim Aufbau sowie Abbrand die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Laut Sprengstoffgesetz ist mindestens ein Helfer vorgeschrieben. Ebenso muss der Aufbau- sowie Abbrennbereich ausreichend abgesperrt werden (Trassierband oder auch übliches Absperrband). Das Abstellen von zwei Feuerlöschern (mindestens 6kg Fassungsvermögen) und die Bewachung des Schutzbereiches ist selbstverständlich. Fertigt zur Sicherheit eine Gefährdungsbeurteilung an. Den passenden Vordruck findet ihr unter folgendem LINK.
Unter dem Punkt Sonstiges werden alle wichtigen Insitutionen wie Gemeinden und andere Ämter gelistet. Sollte also eine der vorherigen Fragen mit Ja beantwortet sein, muss die Anzeige ebenfalls der zuständigen Behörde weitergeleitet werden. Ebenso empfiehlt es sich die betroffenen Gemeinde oder das Landratsamt zu informieren (Ihr benötigt hier keine Ausnahmegenehmigung, da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt!)
Im letzten Schritt habt ihr noch die Möglichkeit verschiedene Bemerkungen einzufügen, welche bei den vorherigen Fragen keinen Platz hatten. Nun müsst ihr nur noch die Kopie eurer Erlaubnis/Befähigung, Einverständniserklärung sowie den Lageplan anfertigen und nach eurer Unterschrift steht einem knalligen Feuerwerk nichts mehr im Weg!
In der Regel erhaltet ihr keine Bestätigung eurer Feuerwerksanzeige. Lediglich bei Rückfragen wendet man sich an euch.
Wir hoffen ihr seid nun gut vorbereitet! Feuerwerkskörper auch für unter dem Jahr findet ihr bei uns im Feuerwerk Shop.
Viel Erfolg und “Gut Schuss” wünscht euch das Team von Pyrotechnix!