Welche Kategorien gibt es beim Feuerwerk? Übersicht über die Feuerwerkskategorien
Feuerwerk wird in Deutschland, sowie der kompletten Europäischen Union einheitlich in Klassen eingeteilt. Doch welche Feuerwerksklassen gibt es alles? Wir liefern euch eine kleine Übersicht über die gängigen Kategorien rund um unser liebstes Hobby.
Maßgabe für die Einteilung der Feuerwerkskörper ist die CE-Klassifizierung des notified Body (In den meisten Fällen ist dies die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung BAM oder der TÜV Rheinland). Hier wird nach genau vorgegebenen Richtlinen die INhaltsstoffe, Verwendungszweck und Effektwirkung geprüft.

Insgesamt gibt es 14 registrietre Stellen, denen die Einteilung pyrotechnischer Gegenstände in Klassen obliegt. Um genau nachvollziehen zu können, wer hier geprüft hat, erhällt jede Prüfstelle eine eigene Nummer. Die Kennzeichnung ist wie folgt aufgebaut und auf den Feuerwerkskörper abgedruckt:
Prüfstelle – Kategorie – fortlaufende Nummer.
Diese Zahlenkombination wird mit dem CE-Kennzeichen ergänzt. Damit erkennt ihr mühelos legales und zugelassenes Feuerwerk. Genau genommen gibt es exakt 4 Klassen von Feuerwerk in Deutschland. Welche genau, das erklären wir euch im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Klasseneinteilung beim Feuerwerk? Frei verkäuflich oder nur für den Pyrotechniker? 4 Klassen beim Vergnügungsfeuerwerk
Also welche Artikel darf ich beispielsweise unter dem Jahr kaufen? Welche Produkte sind nur in den letzten drei Tagen des Jahres im Feuerwerksverkauf zu erwerben? Was ist für den Hobbypyrotschniker in Deutschland nicht lagl zu erwerben? Wir liefern euch eine kleine Übersicht um die meisten Fragen zum SIlvesterfeuerwekr aus dem Weg zu räumen.
Kategorie F1 auch als Kinder- oder Jungendfeuerwerk bekannt
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 sind das ganze Jahr frei zu erwerben. Wir alle kennen diese Kracher als Jugendfeuerwerk oder auch Tischfeuerwerk. Diese Produkte definieren sich durch die geringe Gefahr, die von Ihnen ausgeht. SO darf der maximale Schallpegel von 120Db (Dezibell) nicht unter einer Distanz von 1 Meter erreicht werden. SOmit ist der messbare Schalldruckpegel vernachlässigbar. Knallkörper wie Böller suchen wir hier vergeblich. Die üblichen „Verdächtigen“ sind:
- Indoor-Feuerwerk wie: Knallerbsen, Tischbomben, Konfettishooter, Tortenfontänen, Streamer-Cakes und Wunderkerzen
- Outdoor-Feruerwerk wie: Bodenwirbel, Crackling-Balls, Knatterfritze und die beliebten Bienen
- Einen Sonderstatus genießen Bengalos und Rauchbälle mit einer maximalen Nettoexplisvmasse von 20 Gramm pro Artikel
Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk oder auch Silvesterfeuerwerk
Für die meisten unsere Kunden im Feuerwerk Shop handelt es sich hier um die meistbegehrte Kategorie. In den letzten 3 Tagen des Jahres erhältlich erfreut sich das SIlvesterfeuerwerk der größten Beliebtheit. Artikel der Kat-F2 dürfen nur von Personen erworben werden, die das 18. lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich ist die Verwednung generell nur im reien erlaubt. Ausnahmen hiervon sind lediglich die großen Garten-Wunderkerzen des Herstellers Nico. Kurz gesagt handelt es sich um folgende Knallkörper:
- Schwarzpulver Böller und Knallketen
- Batterien, Verbundfeuerwerke und Cakebox-Sets
- Raketen, Römische Lichter und Single Shots (One Shots)
- Leuchtfeuerwerk wie Vulkane, Fontänen und aufsteigende Flieger
Eine Verwendung unter dem Jahr setzt eine Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV) voraus. Informationen hierzu finet ihr unter unserer Rubrik Feuerwerk Genehmigung. In der Regel erteilen Gemeinden dieser Sondergenehmigung nur für spezielle Anlässe wie Hochzeitsfeuerwerke, Geburtstage und Firmenjubiläen. Der Schutzabstand (und somit auch der maximale Schalldruckpegel von 120DB) beträgt generell 8 Meter.
Kategorie F3 – Mittelfeuerwerk mit Erlaubnis nach §27 SprengG
Feuerwerkskörper der Kat-F3 (von denen lediglich eine mittelgroße Gefahr ausgeht) sind in Deutschland nur von Personen zu erwerben und verwenden, die im Besitz einer Erlaubnis nach §20, §27 oder §7 SprengG sind. In vielen anderen europäischen Ländern ist diese Kategorie ab dem 18. Lebensjahr frei verkäuflich. Wer also mindestens 21 Jahre alt ist und sich eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragt hat, der darf in den Genuss dieser Feuerwerkskörper kommen.
Im Vergleich zum normalen Silvesterfeuerwerk ist die Nettoexplosivmasse dieser Kategorie deutlich höher. Ebenso sind hier stärkere Zerlegerladungen und größere Steighöhen zulässig. Auch Böller mit Blitzknallsatz (BKS) sind hier mit einer NEM bis zu 5 Gramm zulässig. Der Schutzabstand beträgt 15 Meter.
Kategorie F4 – Großfeuerwerk mit Befähigungsschein nach §27 oder §20 SprengG
Hier handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. Aus diesem Grund ist die Abgabe und Verwendung in Deutschland Pyrotechnikern mit einer Erlaubnis nach §20 oder §27 vorbehalten. Hierzu ist eine spezielle Ausbildung inklusive Prüfung notwendig. Wie man Pyrotechniker wird, erfahrt Ihr im kommenden Artikel „Wie werde ich Pyrotechniker“.
Zu den Artikeln dieser Kategorie zählen mitunter:
- Zylinder- und Kugelbomben
- großkalibrige Römische Lichter und One-Shots
- Raketen mit einer NEM über 250 Gramm
Eine Begrenzung der Nettoexplosivmasse ist uns nicht bekannt. Theoretisch könnten die Produkte so groß wie gewünscht ausfallen. Lediglich der gültige Schutzabstand muss eingehalten werden. Dieser variiert je nach Artikel stark!
Technisches Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik
Kategorie T1 – Technisches Feuerwerk und Bühnenpyrotechnik
Bei Feuerwerk der Kategorie T1 handelt es sich um Pyrotechnische Gegenstände, durch die eine geringe Gefahr entsteht. Der Verkauf und die Verwendung ist ab 18 Jahren ganzjährig erlaubt. Ebenso sind viele Produkte aus dem Bereich der Bühnenpyrotechnik hier gelistet. Diese können für technische Zwecke wie Dreharbeiten, Fotografie oder auch in der Industrie eingesetzt werden. Hier findet man häufig auch Rauchtöpfe zur Dichtigkeitsprüfung.
Kategorie T2 – Technische Pyrotechnik mit Fachkundenachweis
Produkte der Kategorie T2 dürfen ganzjährig an fachkundige Personen abgegeben werden. Je nach Einsatzgebiet ist entweder ein Befähigungsschein oder eine Sondererlaubnis notwendig.
Zu den Artikeln dieser Kategorie zählen mitunter:
- Motoren und Antriebe für Raketenbausätze
- Singleshots und Kometen
- Blitzknall-Böller für den osteuropäischen Markt
Kategorie P1 und P2 – Sonstige Pyrotechnik
In dieser Klasse sind sämtliche Artikel gelistet, die nicht zu den Feuerwerkskörpern gehören. Diese Produkte müssen streng nach Bedienungsanleitung benutzt werden, da Sie einem bestimmten Verwendungszweck zugeordnet sind. Das kann zum Beispiel als Notsignal, Schallerzeuger zur Wildvertreibung oder zur Lichterzeugung sein (Kein Vergnügungsfeuerwerk). Der Verkauf ist ganzjährig ab 18 Jahre erlaubt. Hier finden sich hauptsächlich
- Anzündmittel
- Raucherzeuger
- Schallerzeuger
Gegenstände mit P2-Zulassung dürfen nur mit Befähigungsschein erworben werden.