Feuerwerk privat Lagern oder Aufbewahren – Was ist erlaubt?

Worauf muss ich bei der Aufbewahrung von Feuerwerk achten?
Zur Feststellung der gesetzlich zulässigen Mengen sind zwei Faktoren besonders wichtig: Lagergruppe und Art des Raumes.
Uns ist bewusst, dass der Privatkunde hier selbstverständlich Schwierigkeiten hat festzustellen, um welche Lagergruppenklassifizierung es sich bei den erworbenen Artikeln handelt. Für den Händler ist dies anhand der Transportverpackung direkt ersichtlich. Im Silvesterverkauf allerdings werden die Knaller ohne Umkartons präsentiert. Hier bleibt dem Kunden nur die Frage beim Einzelhändler oder die Recherche anhand der CE- oder BAM-Nummer. Im Feuerwerk Online Shop von Pyrotechnix haben wir diese bei jedem Produkt in den Details vermerkt!



Maßgeblich für die oben dargestellten Mengen (nach LR410) ist auf gesetzlicher Seite die „Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg“. Auch hier gilt es für den Laien oder Hobbyfeuerwerker bestimmte Spielregeln zu beachten:
- Werden sogenannte Käfigverpackungen entfernt, so gilt der Gegenstand für die Lagerung und Aufbewahrung automatisch als 1.3G!
- Bei einer Zusammenlagerung verschiedener Gefahrgutklassen gilt immer die HÖCHSTE für die KOMPLETTE Nettoexplosivmasse!
- Alle Mengen beziehen sich auf einen Brandabschnitt. Hat ein Gebäude oder Grundstück mehrere Brandabschnitte, dürfen die Mengen auch mehrfach in Anspruch genommen werden.
- Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung. Auch Gesetzte und Vorschriften können tagtäglich geändert werden. Im Zweifelsfall Auskunft bei der zuständigen Regierungsbehörde einholen!
Sonderfall ortsbewegliche Aufbewahrung (z.B. in Containern)
Die LR410 („Lagerichtlinie 410“) regelt die ortsbewegliche Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Feuerwerkskörpern) in Containern. Diese Richtlinie wird insbesondere für gewerbliche Feuerwerkslagerungen, den Handel und Pyrotechnikunternehmen angewendet.
Ortsbewegliche Aufbewahrung bezieht sich auf Lagerbehälter, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind – z. B.:
✅ Seecontainer
✅ Lagercontainer
✅ Mobile Lagerlösungen (z. B. stationäre Aufbauten mit Feuerwerk)
Die LR410 wird von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) und den zuständigen Behörden angewendet, um Sicherheitsstandards für die Lagerung von Pyrotechnik in mobilen Containern zu gewährleisten.
Zulässige Lagergrenzen nach Gefahrgutklassen (1.3G & 1.4G)
| Gefahrgutklasse | Max. NEM (Nettoexplosivstoffmasse) pro Container |
|---|---|
| 1.4G (Silvesterfeuerwerk, F2) | bis zu 350 kg NEM erlaubt* |
| 1.3G (Profi-Feuerwerk, F3 & F4) | max. 50 kg NEM erlaubt* |
➡️ Die tatsächlichen Mengen hängen von Sicherheitsabständen, Standort und Genehmigungen ab.
🚀 Relevante Vorschriften:
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510, 720 ff.)
- Sprengstoffgesetz (SprengG) & 1. SprengV
- ADR (Europäische Gefahrgutverordnung)
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach LR410
✅ Container muss abschließbar & manipulationssicher sein
✅ Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher) vorgeschrieben
✅ Blitzschutz erforderlich bei exponierten Standorten
✅ Beschilderung mit „Explosivstoffe“ nach GGVSEB (Gefahrgutvorschrift für den Straßenverkehr)
✅ Keine Lagerung von anderen Gefahrstoffen im gleichen Container
Praktische Infos zum sicheren Verstauen von Resten
Zum Abschluss unseres Artikels noch einige kleine Hinweise zum Einlagern von Resten der Silvesternacht. Schließlich kommt es öfters vor, dass nicht alle Böller, die beim Feuerwerk Shop erworben wurden, an Silvester verknallt werden. Keine Panik auch unter dem Jahr kann eigentlich nichts passieren, wenn man einige Voraussetzungen beachtet. Beschädigte Effekte sollte man natürlich nicht mehr benutzen und lieber entsorgen. Infos hierzu findet ihr im Beitrag „Feuerwerk entsorgen“
- Immer für einen sicheren Standort der Pyrotechnik sorgen. Hierfür eignet sich beispielsweise ein abschließbarer Kellerraum oder andere Gebäudeteile.
- Darauf achten, dass keine Kinder leichtfertig an die Silvesterreste kommen. Also sicher verschließen oder an unzugänglichen Orten aufbewahren. Am besten in einem ADR-Karton verstauen und fest verkleben. Fragen Sie uns einfach nach solchen Kartonagen. Diese erhalten Sie bei uns kostenfrei (gegen Erstattung des Portos)!
- Nässe ist Gift für alle Sätze mit Schwarzpulver. Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeitraum sollte vermieden werden.
- Batterien immer so lagern, dass ein Verrutschen der Bombetten ausgeschlossen ist (Niemals seitlich oder auf den Kopf legen)
- Hohe Temperaturen vermeiden! Nicht an oder auf Heizungen stellen!