Feuerwerk privat Lagern oder Aufbewahren – Was ist erlaubt?

Immer wieder werden wir bei unserem Feuerwerksverkauf von Kunden gefragt, wie Sie ihr Feuerwerk denn am besten lagern sollten. Darauf möchten wir natürlich eine detaillierte Antwort geben. Vorab ist zu sagen, dass man im privaten Bereich nicht von einer Lagerung, sondern von der Aufbewahrung spricht. Eine Lagerung von Gefahrgütern wie Sprengstoffen, Munition oder Feuerwerk setzt immer eine Lagergenehmigung durch die Aufsichtsbehörde voraus. In unserem Fall ist das die Regierung von Unterfranken (Gewerbeaufsichtsamt).
Dass wohl kein Privathaushalt eine solche Genehmigung beantragt, beziehungsweise in der Lage ist die Auflagen zu erfüllen, liegt auf der Hand. Deshalb haben wir einen kleinen Überblick über die “Lagermengen” rund ums Silvesterfeuerwerk zusammengestellt.
Dies trifft ebenso für alle Scheininhaber mit Erlaubnis nach §27 SprengG (Kategorie F3-Schein) zu!
Feuerwerk privat lagern

Worauf muss ich bei der Aufbewahrung von Feuerwerk achten?

Zur Feststellung der gesetzlich zulässigen Mengen sind zwei Faktoren besonders wichtig: Lagergruppe und Art des Raumes.

Uns ist bewusst, dass der Privatkunde hier selbstverständlich Schwierigkeiten hat festzustellen, um welche Lagergruppenklassifizierung es sich bei den erworbenen Artikeln handelt. Für den Händler ist dies anhand der Transportverpackung direkt ersichtlich. Im Silvesterverkauf allerdings werden die Knaller ohne Umkartons präsentiert. Hier bleibt dem Kunden nur die Frage beim Einzelhändler oder die Recherche anhand der CE- oder BAM-Nummer. Im Feuerwerk Online Shop von Pyrotechnix haben wir diese bei jedem Produkt in den Details vermerkt!

gefahrgut-14g
Unter die Klassifizierung 1.4G fallen in der Regel die meisten Batterien, Vulkane, Verbundfeuerwerke, Single Shots und Raketen. Sozusagen alle Produkte mit einer hohen Nettoexplosivmasse oder mit Zerleger)

gefahrgut-14s
Hierbei handelt es sich um Produkte, von denen nur eine geringe Gefahr ausgeht. Hauptsächlich Böller mit Schwarzpulver, Jugendfeuerwerk oder Wunderkerzen und Tischfeuerwerk werden als 1.4S eingestuft.

Gefahrgut 13g
Mit 1.3G werden vor allem Salutartikel oder Batteriefeuerwerk mit einer Zerlegerladung (BKS) von über 1,8 Gramm pro Schuss deklariert. Auch die meisten sogenannten “Polenböller” sind hier gelistet.

  • Bewohnter Raum: 1 kg NEM

  • unbewohnter Raum: 10 kg Netto

  • Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg Netto

  • Bewohnter Raum: 1 kg NEM

  • unbewohnter Raum: 10 kg Netto

  • Gebäude ohne Wohnraum: 15 kg Netto

  • Bewohnter Raum: nicht zulässig!

  • unbewohnter Raum: 3 kg Netto

  • Gebäude ohne Wohnraum: 5 kg Netto

Maßgeblich für die oben dargestellten Mengen (nach LR410) ist auf gesetzlicher Seite die “Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg”. Auch hier gilt es für den Laien oder Hobbyfeuerwerker bestimmte Spielregeln zu beachten:

  • Werden sogenannte Käfigverpackungen entfernt, so gilt der Gegenstand für die Lagerung und Aufbewahrung automatisch als 1.3G!
  • Bei einer Zusammenlagerung verschiedener Gefahrgutklassen gilt immer die HÖCHSTE für die KOMPLETTE Nettoexplosivmasse!
  • Alle Mengen beziehen sich auf einen Brandabschnitt. Hat ein Gebäude oder Grundstück mehrere Brandabschnitte, dürfen die Mengen auch mehrfach in Anspruch genommen werden.
  • Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung. Auch Gesetzte und Vorschriften können tagtäglich geändert werden. Im Zweifelsfall Auskunft bei der zuständigen Regierungsbehörde einholen!

Praktische Infos zum sicheren Verstauen von Resten

Zum Abschluss unseres Artikels noch einige kleine Hinweise zum Einlagern von Resten der Silvesternacht. Schließlich kommt es öfters vor, dass nicht alle Böller, die beim Feuerwerk Shop erworben wurden, an Silvester verknallt werden. Keine Panik auch unter dem Jahr kann eigentlich nichts passieren, wenn man einige Voraussetzungen beachtet.

  • Immer für einen sicheren Standort der Pyrotechnik sorgen. Hierfür eignet sich beispielsweise ein abschließbarer Kellerraum oder andere Gebäudeteile.
  • Darauf achten, dass keine Kinder leichtfertig an die Silvesterreste kommen. Also sicher verschließen oder an unzugänglichen Orten aufbewahren. Am besten in einem ADR-Karton verstauen und fest verkleben. Fragen Sie uns einfach nach solchen Kartonagen. Diese erhalten Sie bei uns kostenfrei (gegen Erstattung des Portos)!
  • Nässe ist Gift für alle Sätze mit Schwarzpulver. Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeitraum sollte vermieden werden.
  • Batterien immer so lagern, dass ein Verrutschen der Bombetten ausgeschlossen ist (Niemals seitlich oder auf den Kopf legen)
  • Hohe Temperaturen vermeiden! Nicht an oder auf Heizungen stellen!