Feuerwerk Shop FAQ – Ihre Fragen zum Feuerwerkshop
Wir haben eine kleine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen rund um unseren Feuerwerkshop im Feuerwerk Shop FAQ gesammelt und bereits für Sie beantwortet.
Klicken Sie sich ganz entspannt durch unser FAQ rund um den Feuerwerksverkauf von Pyrotechnix Gerolzhofen.

Fragen und Antworten zum Shopsystem
Hier veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen Videos von Feuerwerken, neue Feuerwerkskörper oder Veranstaltungen an denen wir teilnehmen. Und das WICHTIGSTE: Hier steht der SPASS im Vordergrund =)
- Paypal
- Überweisung
- Kauf auf Rechnung (nur bei vorheriger Anfrage)
- Barzahlung bei Abholung
Im Feuerwerk Verkauf Gerolzhofen bieten wir lediglich die Möglichkeit der Barzahlung an. Eine Zahlung per Scheck oder EC-Karte können wir aus kostentechnischem Gründen leider nicht anbieten.
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Der Mindestbestellwert von Feuerwerk der Gefahrgutklasse 1.4S (Bengalartikel) für unter dem Jahr beträgt 25,00 € (inkl. MwSt).
Bei der Bestellung zur Abholung in unserem Laden haben wir auf einen Mindestbestellwert komplett verzichtet. Anders als bei den meisten Shops üblich möchten wir auch dem “Kleineinkäufer” die Möglichkeit bieten seine Wunschartikel vorzubestellen… auch wenn es nur 1 Artikel sein sollte.
Der Feuerwerk Versand muss aus Palette per Spedition erfolgen.
Hierfür fallen folgende Kosten an:
- Gefahrgutklasse 1,4G 29,95€ inkl. MwSt.
- Gefahrgutklasse 1.4S 9,95€ inkl. MwSt.
Ein Versand der Gefahrgutklasse 1.3G kann auch kostentechnischen Gründen leider nicht erfolgen. Nutzen Sie für diese Feuerwerkskörper die bequeme Abholung bei uns im Laden oder in einer unserer Feuerwerk Abholstationen
JA! Der Kurier oder Paketdienst darf die Sendung nur an volljährige Personen übergeben.
Sollten Sie zum Beispiel über den Namen der Eltern bestellt haben, stellen Sie sicher dass zur Annahme des Pakets eine volljährige Person Zuhause ist.
Dennoch gibt es einige Möglichkeiten auch unter dem Jahr Feuerwerk bei uns zu erwerben:
- Sie sind im Besitz einer Ausnahmegenehmigung
- Sie sind Gewerbetreibender
- Sie bestellen Feuerwerk der Kategorie F1 oder T1
NEIN! Geht Ihre Nachbestellung bis zum 12.12. bei uns ein dann verzichten wir auf eine zusätzliche Gebühr oder doppelte Versandkosten!
Wir veranstalten hierzu jedes Jahr im Dezember eine große Feuerwerksvorführung in Gerolzhofen.
Für weitere Informationen sehen sie auf unseren Seite der Feuerwerksvorführung nach!
Sie hatten Qualitätsprobleme oder Fehlfunktionen mit einem Artikel aus unseren Shop?
Teilen Sie uns Ihr Problem über unser Kontaktformular mit oder rufen Sie uns an. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.
Bedenken Sie jedoch, dass ein reines “Umfallen” der Batterie in der Regel keinen Mangel darstellt. Achten Sie beim Abbrennen der Feuerwerksbatterien auf einen sicheren Stand ohne gröbere Verunreinigungen. Sollte dennoch ein Artikel umfallen teilen Sie uns das bitte mit.
Sollten sich solche Beschwerden bei bestimmten Typen häufen werden wir uns mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
Wir finden bei allen Problemen eine Lösung zur Zufriedenheit unserer Kunden
In den Räumlichkeiten der ehemaligen Delta Videothek in Gerolzhofen bieten wir eine riesige Auswahl an Feuerwerkskörper für Ihre Silvesterfeier an.
Gerne können Sie zu uns zum Einkaufen kommen oder Ihr Feuerwerk bereits im Feuerwerk Online Shop vorbestellen.
Ebenso bieten wir Ihnen diesen Service als Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder eines Gewerbescheins an.
Hierfür bräuchten wir nur eine kurze Info von Ihnen.
Für den Versand von Feuerwerk ist der letztmögliche Bestelltermin der 12.12.2018.
Leider können wir Ihnen keinen späteren Zeitpunkt anbieten, da wir unsere Paletten kurz darauf der Spedition zur Verfügung stellen müssen.
Der Bestellschluss für Feuerwerksbestellungen zur Abholung in unserem Ladengeschäft ist der 26.12.2018.
Zum Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 und T1 muss unsere Kundschaft volljährig sein.
Für den Versand bitten wir Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) per mail an info@pyrotechnix.de zu senden.
Beim Kauf in unserem Laden ist der Vorzeigen eines Ausweises nach Aufforderung ausreichend. Hierfür benötigen wir vorab keinen Altersnachweis per Mail.
Alle von uns im Feuerwerk Shop angebotenen Feuerwerkskörper entsprechen den aktuellen Richtlinien in Punkto Sicherheit.
Alle Feuerwerksartikel sind CE-geprüft und mit einer entsprechenden Nummer versehen. Selbstverständlich sind alle Artikel für den Verkauf und für die Verwendung in Deutschland zugelassen!
Für Bestellungen zur Abholung legen wir keine Deadline fest, da Sie die Möglichkeit haben bei Abholung Bar zu bezahlen. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei einer Bestellung um einen rechtlich wasserdichten Kaufvertrag handelt.
Eine Bestellung aus “Spaß” welche nicht abgeholt wird kann ich Härtefall von uns eingefordert werden. Die Auslieferung erfolgt dann allerdings erst an den Verkaufstagen im neuen Jahr!
Allerdings hatten wir diese Probleme nur sehr selten, weshalb wir auch weiterhin keine Anzahlung bei Feuerwerkskörpern zur Abholung verlangen.
Die Gebühr hierfür liegt in der Regal um die 30,00€ (Es gibt allerdings auch Ausnahmen nach oben und unten)
Sollten Sie Probleme oder Fragen zur Beantragung haben wenden Sie sich doch einfach an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Dennoch haben wir einige Tipps um das Feuerwerk noch besser genießen zu können:
- Erhöhen Sie den Sicherheitsabstand um mindestens das Doppelte. Es ist einfach viel sicherer das Spektakel mit ausreichend Abstand anzusehen. Sie werden schnell merken dass 8 Meter Sicherheitsabstand absolut ausreichen sind, die Effektwirkung durch den Aufstieg allerdings bei geringem Anstand zu sehr verloren geht
- Sichern Sie ihre Feuerwerkskörper gegen Umfallen: Keilen Sie Batterien zum Beispiel zwischen ausgeschossenen Artikeln ein und verhindern Sie so ein Kippen.
- Beugen Sie sich niemals beim Anzünden direkt über den pyrotechnischen Gegenstand!
- Lassen Sie nicht funktionierende Artikel mindestens 15 Minuten stehen und wässern Sie diese dann umgehend um ein verspätetes Durchzünden zu verhindern.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nie ein zweites mal (Ersatzanzündungen nach ausreichender Wartezeit ausgenommen)