Feuerwerksverkauf an Gewerbetreibende

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Feuerwerk mit Gewerbeschein kaufen?

Der Feuerwerksverkauf von Silvesterfeuerwerk ist vom Gesetzgeber in Deutschland streng reguliert.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie CE-F2 darf nur in den letzten 3 Verkaufstagen des Jahres an den Endverbraucher oder Privatkunden erfolgen.  Die Abgabe unter dem Jahr ist somit gesetzlich verboten! Vorbestellungen über den Feuerwerk Online Shop sind jedoch jederzeit möglich, da die Auslieferung erst zu den genehmigten Tagen erfolgt! Anders sieht das Handel mit Pyrotechnik bei Unternehmen oder Gewerbetreibenden aus. Diese Personen müssen ihre Wareneinkäufe ja bereits im Jahr planen, Lieferungen erhalten und die Produkte einlagern bzw. komissionieren. Um diesen Personenkreis nicht in ihrer geschäftlichen Tätigkeit einzuschränken, darf der Verkauf an Gewerbetreibende hier ganzjährig erfolgen. (Natürlich muss sich der jeweilige Händler ebenfalls an das Abgabeverbot an Privatpersonen halten)

Feuerwerk kaufen das ganze Jahr? Mit passendem Gewerbeschein möglich!

Gewerbeschein und Abgabebescheinigung als Nachweis einreichen

Als Geschäftsmann oder Frau haben Sie die Möglichkeit in unserem Feuerwerkshop jederzeit eine Bestellung zu tätigen.

Als Nachweis und zu unserer Sicherheit müssen Sie uns ihren Gewerbestatus mit Hilfe ihrer Gewerbeanmeldung nachweisen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit diesen nach dem Abschluss Ihrer Bestellung direkt als PDF oder Bild hochzuladen. Sollten Sie diesen Schritt nicht wünschen, so können Sie uns eine Kopie per Mail (info@pyrotechnix.de), Fax (09382/314934) oder auf dem Postweg (Scarlinoweg 18, 97447 Gerolzhofen) zukommen lassen. Zusätzlich bedarf es einer Abgabebescheinigung. Diese können Sie hier downloaden.

Hierbei gibt es zu beachten, dass eine Auslieferung/Abholung erst nach erfolgreichem Eingang bei uns erfolgen kann! Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie jederzeit unseren Kundenservice kontaktieren. Je nach Verfügbarkeit und Lagerstatus der ausgewählten Feuerwerkskörper beträgt die Lieferzeit zwischen 3 und 10 Tagen.

Bei Anfragen zu Kooperationen, Belieferung Ihres eigenen Ladenverkaufs oder Großhandels-Konditionen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Seite. Bei der Abnahme von Großmengen gewähren wir selbstverständlich Rabatte und Sonderkonditionen. Dies ist jedoch individuelle Verhandlungssache und abhängig von der Abnahmemenge sowie Örtlichkeit Ihres Unternehmens.

Aufnahme der Tätigkeit muss bei der zuständigen Behörde nach §14 SprengG angezeigt werden!

Im Sprengstoffgesetz ist diese Pflicht unter §14 SprengG eindeutig geregelt. Die Anzeige kann mittels Vordruck der jeweiligen Behörde vorgenommen werden. Bitte unbedingt beachten und nicht vergessen!

Der Inhaber einer Erlaubnis und der Inhaber eines Betriebes, der auf Grund einer nach § 4 erlassenen Rechtsverordnung ohne Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreibt, haben die Aufnahme des Betriebes, die Eröffnung einer Zweigniederlassung und einer unselbständigen Zweigstelle mindestens zwei Wochen vor Aufnahme dieser Tätigkeit, die Einstellung und Schließung unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige über die Aufnahme oder die Eröffnung haben sie die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen anzugeben. Die spätere Bestellung oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und bei juristischen Personen den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person hat der Erlaubnisinhaber unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bitte vorab Kontakt zu uns aufnehmen. Nicht bei jedem Gewerbe ist ein Kauf von Feuerwerkskörpern möglich. Daher prüfen wir diesen Sachverhalt gerne im Vorfeld. Ebenso behalten wir uns vor, den unterjährigen Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Einzelfällen zu verneinen. Auch wenn wir Verständnis für das Verlangen nach Feuerwerkskörpern haben, so muss doch der rechtliche Rahmen gewahrt werden. Und hier stehen ganz klar Pyrotechniker und Wiederverkäufer im Vordergrund.