Feuerwerkskörper wie Böller, Kanonenschläge, Chinaböller und andere Kracher immer analog der Produktbeschreibung verwenden! Wie sie Silvester ohne böse Überraschungen feiern können finden Sie unter dem Reite “Feuerwerk-Sicherheit”
- Feuerwerksgegenstand auf den Boden legen oder stellen
- am aüßersten Ende der Zündschnur anzünden (Niemals aus der Hand werfen)
- sich schnell mindestens 8 Meter entfernen!
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass es in letzter Zeit durch die Verwendung von Gips häufig zu Gipsgeschossen kommen kann. In der Regel treten diese entweder an der Vorder- oder Rückseite des Knallkörpers aus und erreichen enorme Geschwindigkeiten und Durschlagskraft. Hier empfielt es sich, deise Seiten nicht zum Publikum zeigen zu lassen!
Der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen unterliegt in Deutschland einer strengen gesetzlichen Regelung. Anders als in Nachbaarstaaten der europäischen Union, ist das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie CE-F2 streng limitiert:
- Bei Gegenständen der Kat. F2 handelt es sich um das altbekannte Silvesterfeuerwerk. Der Verkauf darf nur an den gesetzlichen Verkaufstagen (in der Regel vom 28. bis 31. Dezember) erfolgen.
- Ebenso darf dem Kunden beim Versandhandel die Lieferung erst an diesen genannten Tagen vor Silvester zugestellt werden.
- Eine vorherige Abgabe bedarf einer Außnahmegenehmigung (Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV) welche bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden muss
- Diese Einschränkungen gelten nicht für Inhaber eines Gewerbescheins oder einer Erlaubnis nach §27 (Schein für Feuerwerk der Kategorie F3)