Schäden durch Silvesterfeuerwerk – Welche Versicherung zahlt?

Leider häufen sich jedes Jahr nach der Silvesternacht die Schäden, welche (womöglich) durch Silvesterfeuerwerk verursacht wurden. Wo am Abend vorher noch feucht-fröhlich gefeiert wurde, herrscht nun große Ernüchterung. Doch wer muss bei Schäden nach einem Feuerwerk für die Kosten aufkommen?
Nach Absatz 1 von § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss jeder hierzulande Schadensersatz erbringen, der andere Menschen, deren Gesundheit, Freiheit, Güter oder sonstige Rechte versehentlich oder absichtlich verletzt.
Bei professionell abgebrannten Feuerwerken wie zu einer Hochzeit oder einem Volksfest ist der Verursacher schnell ausfindig zu machen. Doch wie sieht es im privaten Bereich nach einer ausgelassenen Silvesterparty aus? Tipps bekommen wir vom Fachmann der Versicherungsagentur Schmauser und Kollegen aus Bamberg
Schäden, Verletzungen und Ärger an Silvester vermeiden! Achten Sie auf die Gebrauchsanweisung!
Selbstverständlich liegt es in unserem Interesse, dass es erst garnicht zu solchen Vorfällen kommt. Deshalb stehen Ihnen in unserem Feuerwerksverkauf stets ausgebildete Pyrotechniker zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie über das sichere Verwenden von Silvesterfeuerwerk. Denn häufig entstehen brenzlige Situationen schlicht und ergfreifend durch das falsche Verwenden des gekauften Feuerwerks.
Achten Sie deshalb stets auf einen sicheren Stand der Feuerwerksbatterien und sichern Sie diese gegbenenfalls. Auch bei Raketen, Böllern und Leuchtfeuerwerk lässt sich das Risiko mit wenig Aufwand erheblich reduzieren. Gegen mutwillige Beschädigungen oder “Straßenschlachten mit illegalen Feuerwerkskörpern” gibt es natürlich kein Rezept. Hier muss man an den gesunden Menschenverstand apellieren!
KFZ Versicherung – Teilkasko und Vollkasko für beschädigte PKW’s
Die häufigsten Versicherungsfälle nach dem Jahreswechsel treten an Fahrzeugen auf. Hier handelt es sich meist um kleinere Blessuren wie Dellen, Kratzer oder Verschmutzungen auf dem Lack. Aber auch schwerwiegende Beschädigungen wie verbrannte Lacke oder zersplitterte Scheiben kommen vor. Während erstere auf herabfallende Gegenstände wie Leitstäbe von Raketen oder Gipsverdämmungen zurückzuführen sind, handelt es sich bei den gröberen Schäden meistens um mutwillige Beschädigung.
Bei Schäden an Scheiben oder Scheinwerfern tritt die eigene Teilkaskoversicherung (Glasbruch) ein. Bei allen anderen Schadenfällen bleibt nur die Regulierung über die Vollkaskoversicherung. Der große Nachteil in beiden Fällen ist der Abzug der Selbstbeteiligung sowie im Falle der Vollkaskoversicherung die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse und den damit verbunden Mehrkosten in den darauffolgenden Versicherungsjahren.
Private Haftpflichtversicherung
Ist der Verursacher zu ermitteln oder sie sind selbst der “Übeltäter” so eignet sich der Griff zur Haftpflichtpolice. Hier erhalten Sie Deckung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Je nach Gesellschaft ist ausreichend Deckung bis hin zu einer Summe von über 50 Millionen Euro geboten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie mit einem Böller ein Auto, Gebäude oder andere Personen geschädigt haben.
Doch nicht jede Privathaftpflicht entschädigt im gleichen Maße. Stellen Sie sicher, dass auch “Grobe Fahrlässigkeit” mitversichert ist. Denn oft entstehen Unfälle, weil Feuerwerkskörper nicht richtig verwendet wurden. Die besten Beispiele sind das falsch herum aufstellen einer Feuerwerksbatterie oder das Abfeuern von römischen Lichtern oder Raketen aus der Hand.
Besonders das Verwenden von illegalen Knallern (sogenannte “Polenböller“) stellt eine vorsätzliche Straftat dar. Hier werden Sie vergeblich auf Leistungen warten müssen und riskieren zusätzlich ein Verfahren mit dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz!
Wohngebäude- oder Hausratversicherung leistet im Brandfall
Die umgefallene Sektflasche lässt die Rakete im hohen Bogen in Richtung des Balkons fliegen und zerschellt mit einem lauten Knall. Dabei wird die Außendämmung der Fassade sowie der eingewinterte Gartenstuhl samt Husse angekohlt. Natürlich könnte der “Schütze” jeder aus der Nachbarschaft gewesen sein. Sofern Sie im Besitz einer Wohngebäude– und Hausratversicherung sind müssen Sie dennoch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben!
Als Gebäudebestandteil ist die Fassade durch ihre Feuerversicherung (Oder Vandalismus) gedeckt. Der Gartenstuhl zählt als Einrichtungsgegenstand zur Hausratversicherung und wird dort ebenfalls zum Neuwert entschädigt! Kommt es im schlimmsten Fall zu einem Vollbrand arbeiten Hausrat- und Gebäudepolice zusammen und Sie erhalten Entschädigung für den Brandschaden sowie durch Löschwasser oder Schaum verursachte Feuchtigkeitsschäden.
Personenschäden – Ihr Unfallversicherung leistet
Glücklicherweise gehören Personenschäden bei legalen Silvesterkrachern zu den seltensten Fällen. Häufig bleibt es bei umgekippten Feuerwerksbatterien oder verirrten Raketen bei kleineren Blessuren wie blauen Flecken oder leichten Verbrennungen. Bei schwerwiegenden Verletzungen können Sie sich auf ihre private Unfallversicherung berufen.
Versicherungstechnisch liegt ein Unfall vor, wenn eine Person durch Ereignis unfreiwillig geschädigt wird, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt.
Es bleibt jedoch anzumerken, dass Leistungen hier in der Regel nur bei einer dauerhaften Schädigung (sogenannte Invalidität) fließen. Hier kann es je nach Versicherungsgesellschaft gravierende Unterschiede i Art und Höhe der versicherten Summen geben.
Hilfe im Notfall – Ihre gesetzliche oder private Krankenvericherung
Laut “§ 1 SGB V Solidarität und Eigenverantwortung” hat die gesetzliche Krankenkasse die Aufgabe die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Bei Notfällen leistet ihre Krankenversicherung natürlich für die Behandlungskosten wie beispielsweise die Erstversorgung in der Notaufnahme. Ebenso trägt diese Sparte der Sozialversicherung sämtliche weiterführende Behandlungen beim Hausarzt oder Fachärzten. Kosten fallen in der Regel keine für den Geschädigten an (gesetzlich). Bei privaten Verträgen kann jedoch der individuelle Selbstbehalt oder Leistungsbegrenzungen eine Rolle spielen.