Wie kann man Feuerwerk Reste fachgerecht entsorgen
Jedes Jahr am Neujahrsmorgen stehen viele Silvesterzündler vor einem Problem: Wie soll ich mein Feuerwerk entsorgen? Meistens häufen sich Berge von ausgeschossenen Feuerwerkskörpern vor der Einfahrt. Aber auch Rohrkrepierer, Blindgänger und Versager finden sich oft unter den Feuerwerksresten. Erfahren Sie auf dieser Seite einige hilfreiche Tipps zur fachgerechten Entsorgung von Resten der Silvesternacht

Vorab möchten wir noch anmerken: Das Aufräumen sowie das Entfernen von Überbleibseln der Silvesternacht gehört für Profis sowie Hobbypyrotechniker einfach dazu. Bei immer mehr negativen Schlagzeilen rund um den Umweltschutz und Silvester möchte man ja nicht noch zusätzlich für „Zündstoff“ sorgen.
Ebenso fallen durch das Aufräumen durch Stadtarbeiter jedes Jahr enorme Kosten an, die an anderen Stellen deutlich sinnvoller eingesetzt werden könnten! Deshalb empfehlen wir als Feuerwerk Shop oder auch Feuerwerksverkauf ausdrücklich, den angefallenen Müll am Neujahrstag ganz entspannt bei Tageslicht zusammenzuräumen und je nach Typ dem Müll zuzuführen! So wie es auch die Profis nach jeden Hochzeitsfeuerwerk machen – Denn die Suche nach Versagern gehört zwingend zum „Ballerspaß“!
Fachgerechte Entsorgung der verschiedenen Feuerwerkskörper
Bei den anfallenden Resten muss man grundsätzlich bereits mit der Mülltrennung beginnen. Hier kann man die „Trümmer“ beim Zusammenräumen bereits nach folgenden Kriterien trennen:
- Ausgeschossenen Feuerwerkskörper (Raketen, Batterien, etc.)
- Verpackungsmaterialien
- Sonstige Party-Utensilien (Glasflaschen)
- Versager und Blindgänger
Nach dieser Sortierung geht’s auch schon ans Eingemachte. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinien (Abfallratgeber Bayern) haben wir unseren Kunden einige Tipps zur Abfallbeseitigung von Feuerwerkskörpern zusammengefasst.
Mülltrennung bei Verpackungsmaterialien und Party-Resten
Zuerst machen wir uns an Verpackungen und Altglas (Sektflaschen als Abschussbasis für Raketen etc.). Eigentlich ist das ja normaler Hausmüll, auch wenn dieser in einer Silvesternacht in größerer Menge auftritt. Hier muss man in der Regel nichts besonderes beachten und kann wie folgt vorgehen:
- Plastikmüll (Blisterverpackungen, Kunststoffbecher, Schutzkappen und Raketenbeutel) einfach ganz normal dem „gelben Sack“ oder der gelben Tonne zuführen
- Papierverpackungen und Kartons entweder der blauen Tonne oder der örtlichen Entsorgungsstation zukommen lassen
- Flaschen, Scherben und sonstige Glasreste sorgfältig zusammenkehren und entweder im Restmüll oder Altglas-Container wegwerfen.
Feuerwerkskörper und pyrotechnischer Abfall
Hier muss beachtet werden, dass ausgeschossene Feuerwerksbatterien, Bengalos und andere Feuerwerkskörper gesondert behandelt werden müssen. Auch wenn beispielsweise abgefeuerte Batterien in der Regel lediglich aus Pappe, Gips oder Tonerde bestehen, kann man diese nicht einfach in die Papiertonne stecken. Durch chemische Reaktionen beim Abbrand werden diese Materialien verunreinigt und müssen zwingend im Restmüll entsorgt werden (auch geräuschreduziertes oder umweltfreundliches Feuerwerk)! Zusätzlich empfiehlt es sich, Raketen vom Stab zu befreien um die Tonne nicht unnötig zu überfüllen.
Böller allerdings sind ganz einfach zu entsorgen: Knaller und Chinaböller hinterlassen ausser Tonerde (Verdämmungsmaterial) und Papierschnipsel keine besonderen Gefahrenstoffe. Hier schwingt der verantwortungsbewusste Zündler an Neujahr einfach den Besen und führt die Reste der Papier- oder Restmülltonne zu.
Entsorgen von Blindgängern und Versagern
Kommen wir zum Abschluss zum gefährlichsten Part beim Feuerwerk entsorgen. Auch bei sicheren und CE-geprüftem Silvesterfeuerwerk kommt es immer wieder zu Versagern. Dies kann an falscher Handhabung oder auch an Produktionsfehlern liegen. Wichtig ist zuerst die Sicherheit des Anwenders:
- Heben Sie Blindgänger niemals direkt auf!
- Warten Sie mindestens 15 Minuten bis Sie sich dem pyrotechnischen Gegenstand nähern!
Die Vernichtung von Feuerwerkskörpern unterliegt strengen rechtlichen Vorschriften. Bitte unbedingt die örtlich geltenden Vorschriften beachten und ggf. fachlichen Rat bei der zuständigen Behörde einholen!
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Zünden Sie Blindgänger NIE ein zweites Mal. Hier besteht große Gefahr für Leib und Leben!